Die folgenden Erläuterungen richten sich insbesondere an private Bauwillige ohne baufachliche Erfahrung, können aber vielleicht auch gewerblichen und öffentlichen Bauherren eine Hilfestellung geben.
Freiberufliche Architekten sind ihrer Berufsordnung nach Sachwalter ihres Bauherren.
Das bedeutet, dass Ihr Architekt IHRE Interessen vertritt.
Er erbringt eine von gewerblichen Interessen unabhängige geistig-ideelle Leistung und ist grundsätzlich zu unterscheiden von baugewerblich tätigen Unternehmen.
Ein freier Architekt verkauft Ihnen kein Bauwerk, sondern er schafft ein Planungswerk, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Mit der Beauftragung eines freien Architekten haben Sie ein grundlegendes Prinzip für sich beansprucht: Die klare Trennung von Bauplanung und Bauausführung.
Ihr Architekt hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen Baustoffe und Handwerksbetriebe. Er bereitet Ausschreibungsunterlagen vor und unterstützt Sie bei der Vergabe von Bauleistungen an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Er überwacht die Bauausführung, deckt Mängel auf und kontrolliert die Kostenentwicklung. Er kennt die Bauvorschriften und -normen. Mit fundiertem Fachwissen trägt er dazu bei Ihre Ansprüche als Bauherr gegenüber Ihren Auftragnehmern durchzusetzen. Der Vorteil liegt auf der Hand: in jeder Phase der Projektabwicklung, also bei der Planung, bei der Ausschreibung von Bauleistungen, Vergabe und Abrechnung, bei der Bauleitung vor Ort, bei Abnahmen und der Mängelbeseitigung steht eine Fachperson auf Ihrer Seite, die IHRE Interessen verteidigt.
Nutzen Sie das umfangreiche Fachwissen, welches Ihr Architekt durch ein Hochstuhlstudium und die fortwährende Pflicht zur Weiterbildung erworben hat. Koordination und Kontrolle der am Bau Beteiligten legen Sie in seine Hände.
Die vielfältigen Aufgaben eines Architekten, welche in den unterschiedlichen Entwicklungsstufen eines Bauprojektes anfallen, sind in einer gesetzlichen Honorarordnung geregelt, der HOAI.
Die darin beschriebenen neun Leistungsphasen beziehen sich auf die einzelnen Abschnitte eines Bauvorhabens - von der ersten Idee bis zur Endabrechnung und Mängelbeseitigung:
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Objektbetreuung.
Die genauen Grundleistungen innerhalb der Leistungsphasen sind weiter unten aufgeführt.
Auch einzelne Leistungsphasen oder -pakete können beauftragt werden, z.B. nur die Planung bis zum Bauantrag.
Werden alle Aufgaben eines Bauvorhabens bearbeitet, d.h. alle Leistungsphasen von 1 bis 9, bekommt das Architekturbüro insgesamt etwa zehn Prozent der Baukosten, also ohne Grundstück.
Den gewichtigsten Anteil haben dabei die Ausführungsplanung und die Objektüberwachung, da diese am meisten Zeit, Aufwand und Verantwortung benötigen.
Ihr Architekt kennt sämtliche Kostenfallen am Bau und die aktuellen ortsüblichen Baupreise.
Sie können mit ihm bereits in der Vorplanung und im individuellen Entwurf Einsparpotentiale nutzen, die bei jedem Bauherren anders gelagert sind.
Welchen Raum- und Flächenbedarf haben Sie wirklich und setzen Sie Ihre Prioritäten an den für Ihre Ziele richtigen Stellen?
Für den Architekten gilt es, Ihre gestalterischen und funktionalen Vorstellungen so geschickt in eine Planung zu übersetzen, dass die für Sie wirtschaftlichste Bauweise gefunden wird.
Dabei wird gestalterische Qualität immer mit geliefert.
Architekturqualität ist immer möglich, unabhängig vom Budget. Man muss sie nur wollen und dann auch machen.
Dies gelingt zum Beispiel durch die Gegenüberstellung von möglichen Baustoffen, deren Qualitäten
und Preise, sowie über Varianten zur Findung eines cleveren Grundrisses und einer besonders zweckmäßigen Geometrie der Bauform.
Im Verlauf der Planung wird der Detaillierungsgrad immer höher, dies gilt auch für die Kostenermittlung und -kontrolle.
Sie erhalten immer die maximale Transparenz über den jeweiligen Planungsstand und können die Kostenentwicklung mit steuern.
Viel finanzieller Spielraum liegt in der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Ihr Architekt bereitet professionelle Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung und einen fairen Wettbewerb unter den Bietern vor.
Er kann die Angemessenheit von Einheitspreisen beurteilen und bereits vor der Auftragsvergabe sowohl Wucher als auch Preisdumping erkennen.
Mit seiner Hilfe erhalten Sie VERGLEICHBARE und ausführliche Angebote für das jeweilige Gewerk.
Die Leistungspositionen sind darin so genau beschrieben, dass klar ist welche Einzelleistungen enthalten sind und welche nicht.
Wenn Sie mit dieser Methode direkt Aufträge an Handwerker vergeben, können Sie unter Umständen günstiger einkaufen als wenn Sie die gleichen Leistungen über einen Generalunternehmer erhalten, der noch Zuschläge für Gewinn, Risiko und die Überwachung seines Subunternehmers benötigt.
Ein ausgebildeter Architekturgestalter schafft ein stimmiges Konzept für Ihren Traum vom Haus.
Ihr Architekt hilft Ihnen bei der Übersetzung Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse in eine speziell für Sie gebaute Umgebung.
Von ersten Überlegungen über Vorentwurfsvarianten nähern Sie sich im Dialog mit Ihrem Planer immer weiter dem zeichnerischen Abbild und schließlich der gebauten Wirklichkeit Ihres Vorhabens an.
Werden Sie Teil eines kreativen Entstehungsprozesses und lassen Sie sich begeistern von den vielen Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen das Planen und Bauen mit einem Architekten eröffnet.
Ein erstes Gespräch in meinem Büro biete ich Ihnen immer gerne an, kostenlos und unverbindlich.
Falls Sie schon Ideen gesammelt haben, Fotos, Zeitschriften oder Prospekte oder falls es sogar schon Planunterlagen gibt, bringen Sie einfach alles mit und wir schauen gemeinsam drauf. Damit lassen sich oft schon hilfreiche Aussagen treffen. Das Ziel des Erstgespräches ist es, Ihnen einen Überblick über die Eckdaten der Machbarkeit eines eventuellen Vorhabens zu geben.
Wenn sich dann eine mögliche Zusammenarbeit anbahnt, erhalten Sie von mir ein pauschales Angebot über eine Grundlagenermittlung und Vorplanung entsprechend der Leistungsphasen 1 und 2 (HOAI)
als Basispaket. Für diese erste Stufe brauchen wir noch keinen ausführlichen Architektenvertrag.
Im Fall einer weiteren Beauftragung in Richtung Entwurfs- und Genehmigungsplanung sollte dann im beiderseitigen Interesse ein Standard-Architektenvertrag für Gebäude schriftlich vereinbart werden.
Hier kann dann auch erstmal eine Stufenbeauftragung (z.B. vorerst nur bis LPH 4) erfolgen.
Die Grundleistungen von Architekten im Leistungsbild Gebäude sind nachfolgend aufgeführt.
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der
Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
b) Ortsbesichtigung
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichenAnforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische,
bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische,
soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab
1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren
Leistungen
c) Objektbeschreibung
d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
f) Fortschreiben des Terminplans
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträ-
ge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Einreichen der Vorlagen
c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren
Leistungen
d) Fortschreiben des Terminplans
e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der
Objektausführung
f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung
mit der Ausführungsplanung
a) Aufstellen eines Vergabeterminplans
b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
b) Einholen von Angeboten
c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen
der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
d) Führen von Bietergesprächen
e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit
den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
h) Mitwirken bei der Auftragserteilung
a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen
Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung
von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
n) Übergabe des Objekts
o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf
von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
gegenüber den ausführenden Unternehmen
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen