Dipl. Ing. (FH) Jan Schrepfer Architekt

Leistungen

1. Weshalb es sich lohnt mit Architekten zu bauen



Trennung von Planung und Ausführung



Die folgenden Erläuterungen richten sich insbesondere an private Bauwillige ohne baufachliche Erfahrung, können aber vielleicht auch gewerblichen und öffentlichen Bauherren eine Hilfestellung geben.


Freiberufliche Architekten sind ihrer Berufsordnung nach Sachwalter ihres Bauherren.

Das bedeutet, dass Ihr Architekt IHRE Interessen vertritt.

Er erbringt eine von gewerblichen Interessen unabhängige geistig-ideelle Leistung und ist grundsätzlich zu unterscheiden von baugewerblich tätigen Unternehmen.

Ein freier Architekt verkauft Ihnen kein Bauwerk, sondern er schafft ein Planungswerk, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Mit der Beauftragung eines freien Architekten haben Sie ein grundlegendes Prinzip für sich beansprucht: Die klare Trennung von Bauplanung und Bauausführung.


Ihr Architekt hilft Ihnen bei der Auswahl der richtigen Baustoffe und Handwerksbetriebe. Er bereitet Ausschreibungsunterlagen vor und unterstützt Sie bei der Vergabe von Bauleistungen an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Er überwacht die Bauausführung, deckt Mängel auf und kontrolliert die Kostenentwicklung. Er kennt die Bauvorschriften und -normen. Mit fundiertem Fachwissen trägt er dazu bei Ihre Ansprüche als Bauherr gegenüber Ihren Auftragnehmern durchzusetzen. Der Vorteil liegt auf der Hand: in jeder Phase der Projektabwicklung, also bei der Planung, bei der Ausschreibung von Bauleistungen, Vergabe und Abrechnung, bei der Bauleitung vor Ort, bei Abnahmen und der Mängelbeseitigung steht eine Fachperson auf Ihrer Seite, die IHRE Interessen verteidigt.


Nutzen Sie das umfangreiche Fachwissen, welches Ihr Architekt durch ein Hochstuhlstudium und die fortwährende Pflicht zur Weiterbildung erworben hat. Koordination und Kontrolle der am Bau Beteiligten legen Sie in seine Hände.

Die vielfältigen Aufgaben eines Architekten, welche in den unterschiedlichen Entwicklungsstufen eines Bauprojektes anfallen, sind in einer gesetzlichen Honorarordnung geregelt, der HOAI.
Die darin beschriebenen neun Leistungsphasen beziehen sich auf die einzelnen Abschnitte eines Bauvorhabens - von der ersten Idee bis zur Endabrechnung und Mängelbeseitigung:
Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung und Objektbetreuung.
Die genauen Grundleistungen innerhalb der Leistungsphasen sind weiter unten aufgeführt.
Auch einzelne Leistungsphasen oder -pakete können beauftragt werden, z.B. nur die Planung bis zum Bauantrag.
Werden alle Aufgaben eines Bauvorhabens bearbeitet, d.h. alle Leistungsphasen von 1 bis 9, bekommt das Architekturbüro insgesamt etwa zehn Prozent der Baukosten, also ohne Grundstück.
Den gewichtigsten Anteil haben dabei die Ausführungsplanung und die Objektüberwachung, da diese am meisten Zeit, Aufwand und Verantwortung benötigen.




Kostenkontrolle



Ihr Architekt kennt sämtliche Kostenfallen am Bau und die aktuellen ortsüblichen Baupreise.

Sie können mit ihm bereits in der Vorplanung und im individuellen Entwurf Einsparpotentiale nutzen, die bei jedem Bauherren anders gelagert sind.
Welchen Raum- und Flächenbedarf haben Sie wirklich und setzen Sie Ihre Prioritäten an den für Ihre Ziele richtigen Stellen?
Für den Architekten gilt es, Ihre gestalterischen und funktionalen Vorstellungen so geschickt in eine Planung zu übersetzen, dass die für Sie wirtschaftlichste Bauweise gefunden wird.
Dabei wird gestalterische Qualität immer mit geliefert.

Architekturqualität ist immer möglich, unabhängig vom Budget. Man muss sie nur wollen und dann auch machen.

Dies gelingt zum Beispiel durch die Gegenüberstellung von möglichen Baustoffen, deren Qualitäten
und Preise, sowie über Varianten zur Findung eines cleveren Grundrisses und einer besonders zweckmäßigen Geometrie der Bauform.


Im Verlauf der Planung wird der Detaillierungsgrad immer höher, dies gilt auch für die Kostenermittlung und -kontrolle.

Sie erhalten immer die maximale Transparenz über den jeweiligen Planungsstand und können die Kostenentwicklung mit steuern.
Viel finanzieller Spielraum liegt in der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Ihr Architekt bereitet professionelle Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung und einen fairen Wettbewerb unter den Bietern vor.

Er kann die Angemessenheit von Einheitspreisen beurteilen und bereits vor der Auftragsvergabe sowohl Wucher als auch Preisdumping erkennen.

Mit seiner Hilfe erhalten Sie VERGLEICHBARE und ausführliche Angebote für das jeweilige Gewerk.
Die Leistungspositionen sind darin so genau beschrieben, dass klar ist welche Einzelleistungen enthalten sind und welche nicht.

Wenn Sie mit dieser Methode direkt Aufträge an Handwerker vergeben, können Sie unter Umständen günstiger einkaufen als wenn Sie die gleichen Leistungen über einen Generalunternehmer erhalten, der noch Zuschläge für Gewinn, Risiko und die Überwachung seines Subunternehmers benötigt.




Gestaltung begeistert



Ein ausgebildeter Architekturgestalter schafft ein stimmiges Konzept für Ihren Traum vom Haus.
Ihr Architekt hilft Ihnen bei der Übersetzung Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse in eine speziell für Sie gebaute Umgebung.
Von ersten Überlegungen über Vorentwurfsvarianten nähern Sie sich im Dialog mit Ihrem Planer immer weiter dem zeichnerischen Abbild und schließlich der gebauten Wirklichkeit Ihres Vorhabens an.
Werden Sie Teil eines kreativen Entstehungsprozesses und lassen Sie sich begeistern von den vielen Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen das Planen und Bauen mit einem Architekten eröffnet.


 


Kommen Sie vorbei



Ein erstes Gespräch in meinem Büro biete ich Ihnen immer gerne an, kostenlos und unverbindlich.
Falls Sie schon Ideen gesammelt haben, Fotos, Zeitschriften oder Prospekte oder falls es sogar schon Planunterlagen gibt, bringen Sie einfach alles mit und wir schauen gemeinsam drauf. Damit lassen sich oft schon hilfreiche Aussagen treffen. Das Ziel des Erstgespräches ist es, Ihnen einen Überblick über die Eckdaten der Machbarkeit eines eventuellen Vorhabens zu geben.

Wenn sich dann eine mögliche Zusammenarbeit anbahnt, erhalten Sie von mir ein pauschales Angebot über eine Grundlagenermittlung und Vorplanung entsprechend der Leistungsphasen 1 und 2 (HOAI)
als Basispaket. Für diese erste Stufe brauchen wir noch keinen ausführlichen Architektenvertrag.

Im Fall einer weiteren Beauftragung in Richtung Entwurfs- und Genehmigungsplanung sollte dann im beiderseitigen Interesse ein Standard-Architektenvertrag für Gebäude schriftlich vereinbart werden.
Hier kann dann auch erstmal eine Stufenbeauftragung (z.B. vorerst nur bis LPH 4) erfolgen.

Die Grundleistungen von Architekten im Leistungsbild Gebäude sind nachfolgend aufgeführt.

Leistungen

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